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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Informationspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterrichtet Reuter Umzüge UG rechtzeitig vor Leistungserbringung über alle wesentlichen Umstände, die Einfluss auf die Leistungserbringung haben können, insbesondere über Art und Beschaffenheit, Gewicht und Menge des Umzugsgutes, über einzuhaltende Termine, über die Verhältnisse des Entladeorts wie Geschosshöhe, Geschossanzahl, Anfahrbeikeit und Platzverhältnisse.

§2 Leistung

(1) Reuter Umzüge UG erbringt die im Angebot aufgeführten Leistungen. Die Beförderung von gefährlichen Gütern, Waffen, Drogen und Diebesgut sowie die gewerbliche Abfallbeförderung ist ausgeschlossen.

(2) Reuter Umzüge UG ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung fremder Mitarbeiter oder Subunternehmer zu bedienen.

(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber mit dem Einsatz des Subunternehmers nicht einverstanden ist, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Rücktrittserklärung ist unverzüglich nach der Information über den Einsatz des Subunternehmers abzugeben.

§3 Handwerkervermittlung
Bei Leistungen. Zusätzlich vermittelter Handwerker haftet Reuter Umzüge UG nur für die sorgfältige Auswahl.

§4 Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter von Reuter Unzüge UG sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-Gas- Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

§5 Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Reuter UG ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

§6 Vergütung

(1) Wird eine im Angebot nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat Reuter Umzüge UG Anspruch auf eine gesonderte Vergütung.

(2) Bezahlte Trinkgelder können auf die in Rechnung gestellte Auftragssumme nicht angerechnet werden.

Bei Umzügen, welche durch Ämter, Behörden oder andere Kostenträger finanziert werden, hat der Auftraggeber Reuter Umzüge UG vor dem Beladen des Gutes eine schriftliche Kostenzusage des Kostenträgers vorzulegen, in der zum Ausdruck kommt, dass der Kostenträger unmittelbar gegenüber Reuter Umzüge UG die Kosten des Umzugs übernehmen will.

(4) Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar, per EC-Karte oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto der Firma Reuter Umzüge UG zu bezahlen.

§7 Lagervertrag

Im Falle der Lagerung gelten die allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf das Verlangen des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.

§8 Nebenreden, Schriftform

Mündliche Nebenreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Erweiterung der im Vertrag angegeben Leistungen oder für eine Erhebung der im Vertrag angegeben Mengen.

§9 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Einigungsstelle

(1) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Umzugsvertrag ist Köln, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Es gilt deutsches Recht als vereinbart.

§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zwecksetzung am nächsten kommt.

Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Umzugsvertrags erhalten.
Datum/Unterschrift des Auftraggebers:______________________________________________________________________________________________________________

REUTERUMZÜGE UG 

Haftungsbestimmungen

Besondere Haftungsausschlussgründe (§451d HGB)

Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

  1. (1)  Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.
  2. (2)  Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender, sofern dieser vertraglich zur Verpackung und Kennzeichnung verpflichtet ist.
  3. (3)  Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender, sofern dieser vertraglich hierzu verpflichtet ist.
  4. (4)  Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern.
  5. (5)  Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat.
  6. (6)  Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen.
  7. (7)  Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen erleidet.

Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der genannten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist.
Der Frachtführer kann sich auf den Haftungsausschluss nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
Der Frachtführer ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.

Haftungshöchstbetrag (§451e HGB)

Die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620,00€ je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird, beschränkt.

Schadensanzeige (§451f HGB, §438 Abs. 1 Satz 4 HGB, §438 Abs. 4 HGB)

Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes erlöschen,

(1) wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt worden ist.
(2) wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich nicht erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.
Die Anzeige muss den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen. Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

Wertersatz (§429 HGB)

Hat der Frachtführer für gänzlichen oder teilweisen Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung und dem Wert zu ersetzen, den das beschädigte Gut am Ort und zur Zeit der Übernahme gehabt hätte. Es wird vermutet, dass die zur Schadensminderung und Schadensbehebung aufzuwendenden Kosten dem nach Satz 1 zu ermittelnden Unterschiedsbetrag entsprechen.

Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis, sonst nach dem gemeinen Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit. Ist das Gut unmittelbar vor Übernahme zur Beförderung verkauft worden, so wird vermutet, dass der in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Kaufpreis abzüglich darin enthaltener Beförderungskosten der Marktpreis ist.

Außervertragliche Ansprüche (§434 HGB)

Alle Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen den Frachtführer wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.
Der Frachtführer kann diese Einwendungen auch gegenüber außervertraglichen Ansprüchen Dritter wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes geltend machen. Die Einwendungen können jedoch nicht geltend gemacht werden, wenn

(1) der Dritte der Beförderung nicht zugestimmt hat und der Frachtführer die fehlende Befugnis des Absenders, das Gut zu versenden, kannte oder fahrlässig nicht kannte oder

(2) das Gut vor Übernahme zur Beförderung dem Dritten oder einer Person, die von diesem ihr Recht zum Besitz ableitet, abhandengekommen ist.

Ausführender Frachtführer (§437 Abs. 2, 4 HGB)

Der ausführende Frachtführer kann alle Einwendungen geltend machen, die dem Frachtführer aus dem Frachtvertrag zustehen.

Es gibt die Möglichkeit, eine weitergehende Haftung zu vereinbaren oder das Gut zu versichern. Ich habe die Haftungsbestimmungen als Bestandteil des Umzugsvertrags erhalten.

Datum/Unterschrift des Auftraggebers:______________________________________________________________________________________________________________

REUTERUMZÜGE UG 

Einwilligungserklärung des Umzugskunden

Die im Kostenvoranschlag/Umzugsauftrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Email Adresse, die allein zum Zwecke der Durchführung des anstehenden Umzugs notwendig und erforderlich sind, sowie Daten, die im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung erhoben werden und uns die Durchführung des Umzugs erleichtern, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Ich gestatte der Firma Reuter Umzüge UG , mir alle Informationen und Dokumente hinsichtlich der Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung per Brief, E-Mail, Fax oder Telefon* zukommen zu lassen. (*Bei Zustimmung bitte Unzutreffendes streichen)

Nach der Durchführung des Umzugs werden diese Daten nach den gesetzlichen Vorschriften zur unternehmerischen Aufbewahrungspflicht gelöscht. Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen.

Einwilligung in die Datennutzung zu weiteren Zwecken

IchgestattederFirmaReuterUmzügeUG dieKontaktaufnahmeperBrief,E-Mail,FaxoderTelefon*zwecksBewertungdererbrachtenLeistungen.(*bei Zustimmung bitte Unzutreffendes streichen)

Rechte des Betroffenen:
Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt, gegenüber der Firma Reuter Umzüge UG um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 35 BDSG können Sie jederzeit gegenüber der Firma Reuter Umzüge UG die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Firma Reuter Umzüge UG übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf der Webseite der Firma Reuter Umzüge UG. Ich habe die Einwilligungserklärung erhalten.

Datum/Unterschrift des Auftraggebers:_______________________________________________________________________________________________

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